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Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister wird in Hessen direkt von der Bürgerschaft gewählt. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende wurde am Samstag, 29. Juni 2019, im Rathaus in sein Amt eingeführt, sein erster Arbeitstag ist der 2. Juli 2019.

Er leitet die Sitzungen des Magistrats, bereitet dessen Beschlüsse vor und sorgt für deren Umsetzung, wenn nicht die Dezernenten und Dezernentinnen direkt beauftragt werden. Der Oberbürgermeister führt und beaufsichtigt als Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Verwaltung. Er kann innerhalb des Magistrats Aufgaben und Zuständigkeiten direkt an Stadträte und Stadträtinnen vergeben.

In dringenden Fällen kann der Oberbürgermeister Entscheidungen anordnen, ohne dass der Magistrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Er muss den Magistrat aber hierüber unverzüglich unterrichten. Auch wenn ein Beschluss des Magistrats das Recht verletzt, gehört es zu den Pflichten des Oberbürgermeisters, zu widersprechen. Gleiches gilt, wenn durch einen Beschluss das Wohl der Stadt gefährdet wird. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, das heißt der Beschluss darf nicht umgesetzt werden, bis der Magistrat ein zweites Mal beschlossen hat. Kommt es dabei nicht zu einer Einigung, kann der Oberbürgermeister die Stadtverordnetenversammlung anrufen.

Verträge, die von besonderer Bedeutung sind, werden durch den Oberbürgermeister und einen weiteren Vertreter des Magistrats unterschrieben. Außerdem repräsentiert der Oberbürgermeister die Stadt bei bedeutenden Veranstaltungen.

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Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende. wiesbaden.de / Foto: Stadt Wiesbaden
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