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Stadtpolitik

Magistrat

Der Magistrat ist die Spitze der Verwaltung. Er trifft die Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus.

Historisches Gebäude auf einen großen Platz
Das Wiesbadener Rathaus auf dem Schlossplatz.

Die städtischen Ämter und Eigenbetriebe unterstützen ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Hierzu zählen auch die Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Betriebe, die Erstellung des Haushaltsplanes und des Investitionsplanes sowie die Überwachung des Kassen- und Rechnungswesens.

Die Magistratsmitglieder werden – mit Ausnahme des/der von der Bürgerschaft direkt gewählten Oberbürgermeisters/in – von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Vorsitzender des Magistrats ist der Oberbürgermeister. Neben ihm gehören dem Magistrat zurzeit der Bürgermeister und vier weitere hauptamtliche Stadträtinnen und Stadträte (Dezernentinnen und Dezernenten) sowie 15 ehrenamtliche Beigeordnete (Stadträtinnen und Stadträte) an. Die hauptamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt; ehrenamtliche Beigeordnete für die laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung.

Als Kollegialorgan fasst der Magistrat die Beschlüsse mehrheitlich. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Mitglieder nehmen an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil, haben hier aber kein Stimmrecht.

Kontakt

Büro des Magistrats

Anschrift

Rathaus
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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