Pressemitteilung
29.04.2024
Pressereferat
Europa, Homepage
Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl werden zugestellt
Die Wahlbenachrichtigungen für die 210.000 Wahlberechtigten zur Europawahl am Sonntag, 9. Juni, werden voraussichtlich in den nächsten Tagen durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Das Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, bei der Postdurchsicht besonders auf die Wahlbenachrichtigungen zu achten und sie nicht irrtümlich für eine Werbedrucksache zu halten.
Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (20. bis 24. Mai) mit dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501, in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb von Anrufen vor dem 19. Mai abzusehen.
Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihren Wahlraum einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag einen falschen Wahlraum aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.
Wer am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen will oder kann, hat die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Dies ist bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, möglich.
Die einfachste und komfortabelste Möglichkeit Briefwahl zu beantragen, ist mit dem aufgedruckten QR-Code. Dieser befindet sich oben rechts auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Daten der Bürgerinnen und Bürger sind im QR-Code bereits hinterlegt. Neben der Ersparnis beim Porto kann die Bearbeitung bei Verwendung des QR-Codes schneller erfolgen.
Briefwahl kann aber auch online unter www.wiesbaden.de über den Link rechts in der
„SERVICE-BOX“ beantragt werden.
Ebenfalls kann sie auch schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.
Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun.
Zur Europawahl am 9. Juni ist die Briefwahlausgabe im Wahlbüro, Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau, 65185 Wiesbaden (oder in der jeweils zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten), möglich.
Öffnungszeiten des Wahlbüros ab 29. April:
Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau
montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr,
samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am 8. Juni),
Freitag, 7. Juni, von 9 bis 18 Uhr
Ob eine Ortsverwaltung am Freitag, 7. Juni, ebenfalls geöffnet ist, kann man dem jeweiligen Aushang vor Ort entnehmen.
Der Briefwahlantrag ist, außer bei einer plötzlichen Erkrankung nur bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, möglich.
Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift eingegangen sind.
Das Wahlamt setzt alles daran, Briefwahlunterlagen zeitnah zu versenden. Allerdings zeigen Erfahrungswerte, dass zum Zeitpunkt der Zustellung der Wahlbenachrichtigung die Antragsflut nicht immer innerhalb eines Tages zu bewältigen ist. Es wird deshalb um Verständnis gebeten, es wird bei Verzögerung gegebenenfalls auf der Internetseite oder in der Presse darauf hingewiesen.
Bei postalischer Beantragung und Versendung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Wahlberechtigten selbst. Es wird gebeten, dies zu berücksichtigen.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden sucht auch weiterhin freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wer sich bei dieser Wahl aktiv einbringen möchte, und das Wahlamt in einem Wahlvorstand unterstützen möchte, kann sich auf www.wiesbaden.de/wahlen online oder telefonisch unter (0611) 314501 anmelden.
+++
Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (20. bis 24. Mai) mit dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501, in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb von Anrufen vor dem 19. Mai abzusehen.
Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihren Wahlraum einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag einen falschen Wahlraum aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.
Wer am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen will oder kann, hat die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Dies ist bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, möglich.
Die einfachste und komfortabelste Möglichkeit Briefwahl zu beantragen, ist mit dem aufgedruckten QR-Code. Dieser befindet sich oben rechts auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Daten der Bürgerinnen und Bürger sind im QR-Code bereits hinterlegt. Neben der Ersparnis beim Porto kann die Bearbeitung bei Verwendung des QR-Codes schneller erfolgen.
Briefwahl kann aber auch online unter www.wiesbaden.de über den Link rechts in der
„SERVICE-BOX“ beantragt werden.
Ebenfalls kann sie auch schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.
Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun.
Zur Europawahl am 9. Juni ist die Briefwahlausgabe im Wahlbüro, Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau, 65185 Wiesbaden (oder in der jeweils zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten), möglich.
Öffnungszeiten des Wahlbüros ab 29. April:
Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau
montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr,
samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am 8. Juni),
Freitag, 7. Juni, von 9 bis 18 Uhr
Ob eine Ortsverwaltung am Freitag, 7. Juni, ebenfalls geöffnet ist, kann man dem jeweiligen Aushang vor Ort entnehmen.
Der Briefwahlantrag ist, außer bei einer plötzlichen Erkrankung nur bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, möglich.
Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift eingegangen sind.
Das Wahlamt setzt alles daran, Briefwahlunterlagen zeitnah zu versenden. Allerdings zeigen Erfahrungswerte, dass zum Zeitpunkt der Zustellung der Wahlbenachrichtigung die Antragsflut nicht immer innerhalb eines Tages zu bewältigen ist. Es wird deshalb um Verständnis gebeten, es wird bei Verzögerung gegebenenfalls auf der Internetseite oder in der Presse darauf hingewiesen.
Bei postalischer Beantragung und Versendung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Wahlberechtigten selbst. Es wird gebeten, dies zu berücksichtigen.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden sucht auch weiterhin freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wer sich bei dieser Wahl aktiv einbringen möchte, und das Wahlamt in einem Wahlvorstand unterstützen möchte, kann sich auf www.wiesbaden.de/wahlen online oder telefonisch unter (0611) 314501 anmelden.
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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden