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Goßmann: Keine Wasserentnahme aus Bächen bei Niedrigwasser
Geringe Wasserstände in den Wiesbadener Bachläufen sind die Folge der anhaltenden Trockenheit. Das Niedrigwasser, die aktuelle Hitze und der geringe Sauerstoffgehalt führen zu großem Stress für Fische und andere Gewässerorganismen. Bürgermeister und Umweltdezernent Arno Goßmann bittet daher Anrainer von Bächen, auf Wasserentnahmen zur Bewässerung von Garten und Pflanzen zu verzichten.
Die anhaltende Trockenheit macht den Pflanzen in der freien Natur und in den Gärten zu schaffen. Häufig wird Wasser aus angrenzenden Gewässern entnommen und somit die Not der Pflanzen in den Gärten gemildert. Doch nicht nur Blumen und Gemüsepflanzen sind vom Austrocknen bedroht, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können.

Infolge der seit mehreren Wochen anhaltenden hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen sind die Wasserstände, vor allem in den kleineren Gewässern in Wiesbaden stark gesunken. „Bitte verzichten Sie aktuell auf die Entnahme von Wasser aus Bachläufen, denn zurzeit besteht aufgrund des Sauerstoffmangels ein akutes Risiko für ein Fischsterben in einigen Gewässern“, so Goßmann.

Bei normalen Wasserständen ist die Entnahme von Wasser aus Gewässern, wie Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teiche nach dem Hessischen Wassergesetz in engen Grenzen erlaubt. So dürfen geringe Mengen Wasser durch Schöpfen mit Handgefäßen genutzt werden (Gemeingebrauch). Dabei darf das Wasser nicht aufgestaut werden.

Anlieger von Gewässergrundstücken können nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, in Wiesbaden ist dies das städtische Umweltamt, beantragen. Aber auch mit einer Genehmigung darf Wasser für den privaten oder landwirtschaftlichen Bedarf nur entnommen werden, wenn dadurch – so das Gesetz - „keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung, keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und keine Beeinträchtigung anderer zu erwarten ist“.

Bei dem aktuellen Niedrigwasser ist eine Entnahme aber generell nicht zulässig. Das Umweltamt verstärkt diesbezüglich seine Kontrollen und weist darauf hin, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können.

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