Hilfe für wild lebende Tiere
Eine besondere Stellung haben wild lebende Tiere, die dem Bundes- beziehungsweise Landesjagdrecht unterliegen. Für das Bundesland Hessen fallen darunter beispielsweise: Reh-, Rotwild, Wildschwein, Fuchs, Dachs, Wildkaninchen, Feldhase, Marder, Wiesel, Fasan, wild lebende Tauben, Enten- und Gänsearten, Höckerschwan, Graureiher, Greife, Falke, Möwe, Kolkrabe und viele andere mehr. Welche Tiere bundesweit dem Jagdrecht unterliegen, finden Sie im Bundesjagdgesetz - siehe Link unter "Weitere Informationen".
Falls Sie der Info-Grafik entnehmen, dass Sie das Wildtier zu einer Wildtier-Auffangstation bringen müssen, wählen Sie in der Liste "Wildtier-Auffangstationen in der Region" - siehe Link unter "Dokumente" - unter den in der linken Spalte angegebenen Tiergruppen aus und rufen Sie die entsprechende Station an. Die Auffangstation berät Sie, wie das Tier erstversorgt und transportiert werden kann. Denken Sie bitte daran, dass Wildtier-Auffangstationen ehrenamtlich und freiwillig im Rahmen der jeweils genehmigten Kapazitäten hilfsbedürftige Tiere in Obhut nehmen.