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Besuch bei der Ausländerbehörde 

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist eine weltoffene Stadt. Hier wohnen, studieren und arbeiten circa 71.000 ausländische Staatsangehörige – für deren aufenthaltsrechtlichen Belange ist die Ausländerbehörde zuständig. Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde beraten Sie bei Ihren Anliegen und helfen bei der Erledigung der Formalitäten.

News & Aktuelles

Ukraine

Alle Aufenthaltserlaubnisse der Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.  

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten bei der Ausländerbehörde nicht vorsprechen. Eine Antragstellung oder eine Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrem Aufenthaltsrecht haben, schreiben Sie gerne eine E-Mail an auslaenderbehoerdewiesbadende. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten!

Zudem finden Sie alle wichtigen Informationen unter den folgenden Links:

Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige

Das Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige wurde zum 31. Dezember 2023 beendet. Es können keine weiteren Anträge gestellt werden.

Chancen-Aufenthaltsrecht

Am 31. Dezember 2022 ist das neue Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind und seit dem 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen gestattet, geduldet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, bekommen Sie die Möglichkeit, ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hier informieren wir Sie zu den Voraussetzungen, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten:
Was müssen Sie tun, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um im Anschluss eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten? Darüber informieren Sie die Migrationsberatungsdienste in Wiesbaden.

So können Sie einen Termin vereinbaren

Persönliche Vorsprache (Termin)

Bitte sehen Sie von einer Vorsprache ohne einen Termin ab, da ohne einen Termin kein Einlass gewährt wird.

Für eine Terminanfrage nutzen Sie bitte den Link "Terminanfrage".

Bitte beachten Sie, dass wir nur Termine an Personen mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden vergeben.

Aufenthaltsgestattung (Asyl)

Sie müssen für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgestattung (Asyl) keinen Termin vereinbaren.

Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgestattung (Asyl) kommen Sie bitte zu den folgenden offenen Sprechzeiten zu uns: Montag und Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr, Zimmer 001 (Erdgeschoss). Bitte bringen Sie Ihre aktuelle Aufenthaltsgestattung mit. 


Wir sind auch online für Sie da

Entdecken Sie unsere Online-Dienstleistungen & sparen Sie Zeit und Aufwand!

Digitaler Briefkasten

Eine Möglichkeit, um schnell, unkompliziert und sicher Unterlagen online bei uns einreichen.

Verpflichtungserklärung abgeben – auch online!

Unter dem Link "Verpflichtungserklärung" finden Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen.

Bescheinigungen

Sie brauchen zum Beispiel eine Bescheinigung über Ihr aktuelles Aufenthaltsrecht? Ausländerrechtliche Bescheinigungen können Sie bei uns bequem von Zuhause aus online beantragen, per Paypal oder GiroPay bezahlen und bekommen sie mit der Post nach Hause geschickt.


Servicestelle Arbeitsmigration – Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Sie möchten in Deutschland arbeiten oder eine ausländische Fachkraft bei Ihnen beschäftigen? Die Servicestelle Arbeitsmigration berät und unterstützt Wiesbadener Unternehmen bei der Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland. Weitere Informationen finden Sie unter:

Frequently Asked Questions (FAQs)

  • Sie sind neu in Wiesbaden und Ihr Aufenthaltstitel läuft bald ab? Sie müssen keine Terminanfrage stellen. Wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen.
  • Sie müssen Ihren Termin verschieben? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie bei Ihrem Sachbearbeitenden an.
  • Sie möchten einen neuen Aufenthaltstitel beantragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder stellen Sie eine Terminanfrage mit dem Anliegen "Aufenthaltserlaubnis beantragen".
  • Ihre Fiktionsbescheinigung muss verlängert werden?  Schreiben Sie uns eine E-Mail.
  • Ihre Duldung muss verlängert werden? Schreiben Sie uns eine E-Mail.

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