Unterbringung geflüchteter und unfreiwillig wohnungsloser Menschen
Das Aufnahme- und Unterbringungsmanagement bringt nach Wiesbaden zugewiesene Geflüchtete und Spätaussiedler in Gemeinschaftsunterkünften unter.
Für unfreiwillig wohnungslose Familien sowie alleinstehende Wohnungslose, die aus wichtigem Grund nicht im Männer- beziehungsweise Frauenwohnheim übernachten können, vermittelt das Aufnahmemanagement vorübergehend einen Platz in einer Notunterkunft. Dazu ist ein Antrag auf Unterbringung in einer Notunterkunft bei der Wohnungsnotfallhilfe zu stellen.
Die Vermeidung von Wohnraumverlust bei Menschen, die nicht im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil II oder XII stehen, gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Sachgebietes.
In besonderen Lebenssituationen, die mit Wohnungslosigkeit verbunden sind, macht das Fallmanagement Wohnen Beratungsangebote und vermittelt an Fachstellen, die sich auf bestimmte Problemlagen (zum Beispiel Sucht oder Schulden) spezialisiert haben.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2646 |
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0611 31-5877 | |
Telefax | 0611 31-3995 |
E-Mail-Adresse | wohnungsnotfallhilfenwiesbadende |
aufnahme-unterbringungwiesbadende | |
fallmanagement-wohnenwiesbadende |
Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder Antrag auf Unterbringung in einer Notunterkunft
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
- Mietvertrag, Kündigungsschreiben
- Einkommens- und Vermögensnachweise
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Sozialgesetzbuch Teil XII
Hinweise
Termine nach Vereinbarung