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Brunnen- und Grundwasserentnahme

Die Entnahme und Nutzung von Grundwasser durch einen Brunnen (z.B. zur Gartenbewässerung, Beregnung in der Landwirtschaft) ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Hessischen Wassergesetz anzuzeigen. Der Antrag für die Errichtung von Brunnen in Wiesbaden muss beim Umweltamt, Untere Wasserbehörde, gestellt werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-4729
Telefax 0611 31-3957

Unterlagen

  • Antragsformular (siehe Download unten)
  • Lageplan (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Hinweise

  • Der Antrag kann mit Antragsformular (siehe Formulare) oder online (siehe Links) gestellt werden.
  • Das Umweltamt bietet für das Stadtgebiet Wiesbaden eine Beratung an, ob ein Brunnen auf einem Grundstück errichtet werden darf.
  • Weitere Informationen, wie Sie Grundwasser aus dem Gartenbrunnen richtig nutzen, finden Sie hier www.wiesbaden.de/gartenbrunnen