Brunnen- und Grundwasserentnahme
Die Entnahme und Nutzung von Grundwasser durch einen Brunnen (z.B. zur Gartenbewässerung, Beregnung in der Landwirtschaft) ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Hessischen Wassergesetz anzuzeigen. Der Antrag für die Errichtung von Brunnen in Wiesbaden muss beim Umweltamt, Untere Wasserbehörde, gestellt werden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-4729 |
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Telefax | 0611 31-3957 |
E-Mail-Adresse | wasserbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- Antragsformular (siehe Download unten)
- Lageplan (Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Hinweise
- Der Antrag kann mit Antragsformular (siehe Formulare) oder online (siehe Links) gestellt werden.
- Das Umweltamt bietet für das Stadtgebiet Wiesbaden eine Beratung an, ob ein Brunnen auf einem Grundstück errichtet werden darf.
- Weitere Informationen, wie Sie Grundwasser aus dem Gartenbrunnen richtig nutzen, finden Sie hier www.wiesbaden.de/gartenbrunnen