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Wohnsitz anmelden

Wer einen Haupt- oder Nebenwohnsitz bezieht, unterliegt nach dem Meldegesetz einer Anmeldepflicht. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde erfolgt sein.

Bei einem Zuzug aus einer Kommune innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde nicht erforderlich.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Ausweise aller Familienangehörigen, die mitziehen, bei minderjährigen Kindern ohne Ausweis die Geburtsurkunde
  • Vollmacht, falls persönliche Vorsprache nicht möglich ist
  • Wohnungsgeberbestätigung

Hinweise

Bei verspäteter Mitteilungsänderung des Wohnsitzes können Verwarnungsgelder erhoben werden.