Wohnsitz anmelden
Wer einen Haupt- oder Nebenwohnsitz bezieht, unterliegt nach dem Meldegesetz einer Anmeldepflicht. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde erfolgt sein.
Bei einem Zuzug aus einer Kommune innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde nicht erforderlich.
Kontakt
E-Mail-Adresse | buergerbuerowiesbadende |
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Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Ausweise aller Familienangehörigen, die mitziehen, bei minderjährigen Kindern ohne Ausweis die Geburtsurkunde
- Vollmacht, falls persönliche Vorsprache nicht möglich ist
- Wohnungsgeberbestätigung
Hinweise
Bei verspäteter Mitteilungsänderung des Wohnsitzes können Verwarnungsgelder erhoben werden.
Standort und Anfahrt
- Bürgerbüro (3101)
- Ortsverwaltung Auringen (101100)
- Ortsverwaltung Biebrich (100400)
- Ortsverwaltung Bierstadt (100500)
- Ortsverwaltung Breckenheim (101200)
- Ortsverwaltung Delkenheim (101300)
- Ortsverwaltung Dotzheim (100600)
- Ortsverwaltung Kastel/Kostheim (100900)
- Ortsverwaltung Medenbach (101400)
- Ortsverwaltung Naurod (101500)
- Ortsverwaltung Nordenstadt (101600)
- Ortsverwaltung Schierstein (100700)
- Ortsverwaltung Sonnenberg (100800)