Stadtpolitik
Politik aus "erster Hand" können die Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene erfahren: Sie sind unmittelbar von den Beratungen und Beschlüssen im Stadtparlament, im Magistrat, in den Ausschüssen und in den Ortsbeiräten betroffen.
Die Ausweisung von Baugebieten, der Straßenbau, kommunale Gebühren, der Bau von Bürgerhäusern, Schulen und Kindergärten, die Flächennutzung und vieles andere mehr gehören zu den kommunalen Themen, mit denen sich Stadtpolitiker befassen und die in den städtischen Gremien beraten und beschlossen werden. Bis auf die hauptamtlichen Stadträte, die Dezernentinnen und Dezernenten, sind alle kommunalen Politikerinnen und Politiker ehrenamtlich tätig. Sie alle stellen ihr berufliches und persönliches Fachwissen in den Dienst der Stadt. In das Stadtparlament kann als Stadtverordneter nur gewählt werden, wer in Wiesbaden auch seinen Wohnsitz hat. Das Gleiche gilt für die Wahl als Ortsbeiratsmitglied. Den rechtlichen Rahmen für diese kommunale Selbstverwaltung gibt die „Hessische Gemeindeordnung (HGO)".
Die Ausweisung von Baugebieten, der Straßenbau, kommunale Gebühren, der Bau von Bürgerhäusern, Schulen und Kindergärten, die Flächennutzung und vieles andere mehr gehören zu den kommunalen Themen, mit denen sich Stadtpolitiker befassen und die in den städtischen Gremien beraten und beschlossen werden. Bis auf die hauptamtlichen Stadträte, die Dezernentinnen und Dezernenten, sind alle kommunalen Politikerinnen und Politiker ehrenamtlich tätig. Sie alle stellen ihr berufliches und persönliches Fachwissen in den Dienst der Stadt. In das Stadtparlament kann als Stadtverordneter nur gewählt werden, wer in Wiesbaden auch seinen Wohnsitz hat. Das Gleiche gilt für die Wahl als Ortsbeiratsmitglied. Den rechtlichen Rahmen für diese kommunale Selbstverwaltung gibt die „Hessische Gemeindeordnung (HGO)".