Klimaschutzziele für Wiesbaden
Mit dem Beschluss des Klimanotstandes im Jahr 2019 hat sich die Stadt zu einer nachhaltigeren Klimapolitik bekannt und verbindlich verpflichtet. Entsprechend der Zielsetzung im Bundesklimaschutzgesetz (Fassung 2021) wurde das Ziel der Stadt definiert, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent zu senken.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17. Mai 2023 den Beschluss zum Klimanotstand bekräftigt und die darauf aufbauenden Beschlüsse bestätigt sowie die Notwendigkeit die Wiesbadener Klimaschutzziele nachzuschärfen vereinbart. Bis 2030 sollen die stadtweiten Treibhausgas-Emissionen linear um 65 Prozent gesenkt werden, das heißt von aktuell etwa drei Millionen Tonnen CO2 auf 1,05 Millionen Tonnen CO2. Bis 2035 wird für die Stadt insgesamt Klimaneutralität angestrebt.
Diese Ziele gelten grundsätzlich sowohl für den Stadtverbund (Ämter, Beteiligungen und Eigenbetriebe) als auch für die Landeshauptstadt insgesamt. Die Anstrengungen zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen durch Energieeinsparung, den Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. den Einsatz grüner Energieträger sowie durch die Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger sind erheblich zu intensivieren und zu beschleunigen. Dabei ist die Unterstützung seitens der Bundesebene und finanzielle Förderung von zentraler Bedeutung für das Erreichen der Ziele.
2024: Kommunale Wärmeplanung
2023: Strategische Wärmeplanung
2022: Klimabilanz: Klimaschutzziele nicht erreicht
2020: Wiesbaden führt ein Klimaschutzmanagement-System ein
2020 begann die Landeshauptstadt Wiesbaden mit der Einführung eines Klimaschutz-Management-Systems. Ziel ist es, kontinuierlich Verbesserungen im Sinne des Klimaschutzes herbei zu führen. Unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters berät ein Lenkungskreis – bestehend aus den Dezernenten, Vertretern städtischer Gesellschaften und dem Vorsitzenden des Klimaschutzbeirats - strategische Ziele zum Klimaschutz. Facharbeitsgruppen entwickeln zudem konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Das Bindeglied ist ein übergreifendes Projektteam, das durch eine Stabsstelle im Umweltamt geleitet wird.
2019: Wiesbaden ruft den Klimanotstand aus
Im Sommer 2019 erklärte die Landeshauptstadt den Klimanotstand und stellt künftig alle Entscheidungen der Stadt und ihrer Gesellschaften unter den Klimaschutzvorbehalt. Das bedeutet: Alle klimarelevanten Vorhaben, Projekte und Prozesse sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu prüfen. Dabei sind klimafreundlichere Alternativen zu entwickeln und abzuwägen.
Gleichzeitig verpflichtet sich die Landeshauptstadt zu den Zielen des Pariser Abkommens und beabsichtigt somit die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990.
2015: Integriertes Klimaschutzkonzept
2010: Wiesbaden wird Klima-Kommune
Seit 2010 ist die Landeshauptstadt Wiesbaden Teil des Bündnisses »Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen«. Die damit verbundene Selbstverpflichtung unterstreicht den festen Willen der Landeshauptstadt den Energieverbrauch in öffentlichen Einrichtungen zu verringern und den Einsatz Erneuerbarer Energien zu verstärken. Hierdurch sollen die hessischen Ziele, bis 2050 klimaneutral zu sein und Emissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 90 Prozent zu senken, unterstützt werden.
2007: Wiesbadener Klimaschutzziele "20-20-20"
Die Landeshauptstadt Wiesbaden verpflichtete sich 2007, bis zum Jahr 2020 den Gesamtenergieverbrauch um 20 Prozent bezogen auf das Jahr 1990 zu reduzieren. Zudem sollte der Anteil an Erneuerbaren Energien an der verbrauchten Energie (Primärenergie) auf 20 Prozent erhöht werden.