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Aufstiegsanfrage für einen Drohnenflug

Das Pressereferat ist schnell und unbürokratisch behilflich, wenn eine Aufstiegsgenehmigung für den Einsatz von Drohnen für das Stadtgebiet Wiesbaden benötigt wird. Es übernimmt als Schnittstelle gerne die Koordination mit den verschiedenen zuständigen Ämtern der Verwaltung. Die grundsätzliche Zuständigkeit liegt bei der Allgemeinen Ordnungsbehörde.

Drohnen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Sie bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird jedoch die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Drohnen sind als Freizeitvergnügen in Städten wie der Landeshauptstadt Wiesbaden legal so gut wie nicht nutzbar. Der Flugbetrieb ist entweder ausgeschlossen oder nur mit privaten oder behördlichen Sondergenehmigungen möglich.

Seit Januar 2021 gilt für den Drohnenflug eine neue EU-Richtlinie.

Auch beim US-Airfield anmelden

Drohnenflüge in und um Wiesbaden müssen auch beim US-Airfield in Wiesbaden-Erbenheim angemeldet werden. 

Anmeldung eines Drohnenflugs

Für die Anmeldung eines Drohnenflugs von öffentlichen Bereichen aus, nutzen Sie bitte das unten stehende Formular und senden dieses an: oeffentliche.ordnungwiesbadende, sowie an usarmy.wiesbaden.usareur.mbx.ata-requestsarmymil (US Airfield).

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