Aufstiegsanfrage für einen Drohnenflug
Drohnen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Sie bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird jedoch die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Drohnen sind als Freizeitvergnügen in Städten wie der Landeshauptstadt Wiesbaden legal so gut wie nicht nutzbar. Der Flugbetrieb ist entweder ausgeschlossen oder nur mit privaten oder behördlichen Sondergenehmigungen möglich.
Seit Januar 2021 gilt für den Drohnenflug eine neue EU-Richtlinie.
Auch beim US-Airfield anmelden
Drohnenflüge in und um Wiesbaden müssen auch beim US-Airfield in Wiesbaden-Erbenheim angemeldet werden.
Anmeldung eines Drohnenflugs
Für die Anmeldung eines Drohnenflugs von öffentlichen Bereichen aus, nutzen Sie bitte das unten stehende Formular und senden dieses an: oeffentliche.ordnungwiesbadende, sowie an usarmy.wiesbaden.usareur.mbx.ata-requestsarmymil (US Airfield).