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Umzug innerhalb Wiesbadens

Wer innerhalb Wiesbadens einen neuen Wohnsitz bezieht, unterliegt nach dem Bundesmeldegesetz der Ummeldepflicht. Die Ummeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgt sein. Zusätzlich ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3344
Telefax 0611 31-4969

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Ausweisdokument