Fahrzeugpapiere ändern aufgrund einer neuen Adresse oder Namen
Nach einem Umzug innerhalb Wiesbadens oder einer Namensänderung ist es erforderlich, die veränderte Anschrift / Firmenanschrift oder Namen in den Fahrzeugpapieren ändern zu lassen.
Online-Beantragung
i-kfz.regioit.de
Kontakt
Telefon | 0611 31-8342 |
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Telefax | 0611 31-3966 |
E-Mail-Adresse | zulassungsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Für die Beantragung vor Ort:
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung)
- nur bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil II
Für die Online-Beantragung:
- ein zugelassenes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes, nur bei Namensänderung erforderlich
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de). Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Gebühren
- 12,00 bis 20,70 Euro für Namensänderung
- 11,70 Euro für Adressänderung
- ab 4,30 Euro über Online-Funktion
Zahlungsart
Vor Ort EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.
Bei Online-Beantragung: PayPal
Rechtsgrundlagen
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Hinweise
- Bei verspäteter Anschriftenänderung kann ein Verwarngeld erhoben werden (siehe Merkblatt Verwarngeld).
- Soll der Antragsteller bei der Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren vertreten werden, muss der vertretenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilt und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass zur Vorlage ausgehändigt werden.