Gewerbezentralregisterauskünfte
Die Auskunft kann von einer Privatperson (natürlichen Person) beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und in Wiesbaden gemeldet ist.
Bei einer juristischen Person richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Gewerbes. Der Antrag ist durch die gesetzliche Vertretungsperson des Gewerbes zu stellen.
Die antragstellende Person hat ihre Identität und, wenn sie als gesetzliche Vertretungsperson handelt, ihre Vollmacht nachzuweisen. Dies setzt persönliches Erscheinen voraus.
Man kann sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.
Alternativ kann diese Dienstleistung direkt online im Bürgerservice-Portal erledigt werden. Der Zugang ist unter Links zu finden.
Kontakt
E-Mail-Adresse | buergerbuerowiesbadende |
---|
Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Ausweisdokument
- zur Vorlage bei einer Behörde ist die Anschrift mitzubringen
- zusätzlich bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszugs
Gebühren
- 13,00 Euro
Zahlungsart
Bürgerbüro: Nur Kartenzahlung möglich
Ortsverwaltungen: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich
Hinweise
- Die antragstellende Person beziehungsweise die gesetzliche Vertretungsperson kann sich bei der Antragstellung nicht durch eine dritte Person - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen.
Standort und Anfahrt
- Bürgerbüro (3101)
- Ortsverwaltung Auringen (101100)
- Ortsverwaltung Biebrich (100400)
- Ortsverwaltung Bierstadt (100500)
- Ortsverwaltung Breckenheim (101200)
- Ortsverwaltung Delkenheim (101300)
- Ortsverwaltung Dotzheim (100600)
- Ortsverwaltung Kastel/Kostheim (100900)
- Ortsverwaltung Medenbach (101400)
- Ortsverwaltung Naurod (101500)
- Ortsverwaltung Nordenstadt (101600)
- Ortsverwaltung Schierstein (100700)
- Ortsverwaltung Sonnenberg (100800)