Sammlung örtlicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Das "Wiesbadener Stadtrecht" vereinigt die wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Es enthält das geltende Ortsrecht, also die Satzungen und die Rechtsverordnungen, die die Landeshauptstadt Wiesbaden zur Regelung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in Wahrnehmung kommunaler Selbstverwaltungsaufgaben erlassen hat.
Das „Wiesbadener Stadtrecht" will ein möglichst umfassendes Bild über die aktuell geltenden örtlichen Rechtsregeln vermitteln und so dem Bedürfnis nach rascher und zuverlässiger Rechtsinformation nachkommen.
Der Inhalt der Sammlung ist - in Anlehnung an die Verwaltungsgliederung - in Sachgruppen aufgeteilt. Die systematische Gliederung erleichtert das Auffinden der einzelnen Vorschriften.
Hinweis:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Rechts- und Verwaltungsvorschriften wird eine Haftung nicht übernommen. Maßgebend ist allein der in den Verkündungs- beziehungsweise Bekanntmachungsblättern abgedruckte Text.
- 1. Allgemeine Verwaltung, städtische Körperschaften
- 2. Finanzen und Steuern
- 3. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 4. Schule und Kultur
- 5. Sozial- und Gesundheitswesen
- 6. Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen, Umwelt- und Naturschutz, Straßen- und Verkehrswesen
- 7. Öffentliche Einrichtungen
- 8. Wirtschaftliche Unternehmen